Verbraucherschutzressort zuständig für Cannabisvereine
30.04.2024 ()
Cannabis-Anbauvereine aus Bremen können künftig beim Verbraucherschutzressort des Landes eine Erlaubnis beantragen. Von Juli an ist es den Vereinen möglich, einen Antrag zu stellen, wie das Ressort am Dienstag in einer Mitteilung mitteilte. Dann treten die Regeln für den Anbau in den Vereinigungen in Kraft. Das Cannabisgesetz, das seit April gilt, hatte nicht bestimmt, welche Behörde auf Landesebene für die Vereine zuständig ist. Der Bremer Senat beschloss am Dienstag einen entsprechenden Entwurf, der die Zuständigkeit regelt.