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Justiz: Teilnehmer aus Schwarzem Block verliert Waffenschein

abendblatt.de
21.06.2023


Der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Teilnahme an einer Demonstration des sogenannten Schwarzen Blocks ist laut Schleswig-Holsteinischem Verwaltungsgericht rechtens. Das entschied das Gericht am Mittwoch nach mündlicher Verhandlung (Az.: 7 A 111/22), wie eine Gerichtssprecherin berichtete. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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