26.06.2023
Nach dem Tod ihrer vierjährigen Tochter ist eine 25-Jährige wegen Mordes durch Unterlassen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Verden sah es am Montag als erwiesen an, dass die Angeklagte aus Habgier handelte. Sie habe ihre Tochter im August 2022 in ihrer Wohnung in Grasberg bei Bremen vorsätzlich mit so heißem Wasser abgeduscht, dass das Kind lebensgefährliche Verbrennungen erlitt. Da sie annahm, dass das Kind nicht krankenversichert sei, habe sie es nicht ärztlich behandeln lassen. Sie habe befürchtet, die Kosten übernehmen zu müssen. |