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Verwaltungsgericht Hannover: Bundespolizei darf Umweltaktivistin nicht überwachen

abendblatt.de
06.09.2023


Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Klage einer Umweltaktivistin gegen zwei präventive Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei stattgeben. Die Observation und Fahndung waren unzulässig, entschied das Gericht am Mittwoch. Es handelte sich um eine Ausschreibung zur präventiv-polizeilichen Fahndung über mehrere Jahre und eine ebenfalls präventive Überwachung anlässlich des Castor-Transportes nach Biblis 2020.
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