11.09.2023
Im juristischen Tauziehen um die Herausgabe des Jahresabschlusses 2022 der Klimastiftung MV an den Rechtsausschuss des Landtags ist nun das Oberverwaltungsgericht in Greifswald am Zug. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, dass die Weitergabe der Unterlagen von der Stiftungsaufsicht im Justizministerium zu erfolgen habe, sei eine Beschwerde eingegangen, teilte das OVG am Montag mit. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte im August einen Eilantrag der Stiftung abgewiesen, die verhindern will, dass die Unterlagen den Ausschuss erreichen. Am Tag darauf kündigte die Klimastiftung Beschwerde an. |