22.01.2024
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hält ein Verbot der AfD oder einen Grundrechtsentzug für bestimmte Personen wie den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke für zu früh. Laut Grundgesetz können Personen bestimmte Grundrechte entzogen werden, wenn sie diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen“, wie es im Grundgesetzt heißt. Sie könne total verstehen, dass es entsprechende Forderungen gebe, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin. „Ich sage aber auch ganz klar, es ist noch zu früh, das abschließend zu beurteilen.“ |