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Bundesnetzagentur: Netzagentur ordnet erstmal Internet-Versorung entlegenen Haushalts an

ZEIT Online
11.03.2024


Bundesnetzagentur: Netzagentur ordnet erstmal Internet-Versorung entlegenen Haushalts anDie Bundesnetzagentur setzt erstmals das "Recht auf schnelles Internet" durch. Ein Netzbetreiber muss demnach einen entlegenen Haushalt in Niedersachsen anschließen.
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