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Botschaftsgesuch abgelehnt: Afghanische Witwe erhält kein humanitäres Visum für die Schweiz

Basler Zeitung
12.04.2024 ()


Eine Frau zu sein, reicht laut dem Bundesverwaltungsgericht nicht als Begründung für ein humanitäres Visum. Dafür müsse eine Person konkret an Leib und Leben gefährdet sein.
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