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Schüler darf trotz Gewaltvorfällen am Unterricht teilnehmen

Berliner Morgenpost
29.04.2024 ()


Schüler darf trotz Gewaltvorfällen am Unterricht teilnehmenDer autistische Fünftklässler stach der Lehrerin eine Schere in den Rücken. Der Unterrichts-Ausschluss trotzdem nicht rechtmäßig.
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