Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als Verdachtsfall beobachten. Droht ihr jetzt eine Hochstufung als "gesichert extremistisch" - oder sogar ein Parteiverbot? Fragen und Antworten zum Urteil und.. Quelle: sueddeutsche.de
Der niedersächsische AfD-Landtagsfraktionschef Klaus Wichmann hat das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall als.. Quelle: abendblatt.de
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten, auch mit staatlichen Spitzeln. Das Gerichtsurteil aus Münster macht auch ein Verbotsverfahren wahrscheinlicher. Quelle: ZEIT Online
Der Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang zeigt sich zufrieden mit dem AfD-Urteil des OVG. Das Gericht habe die Bewertung des Amtes "vollumfänglich bestätigt". Quelle: ZEIT Online
Ein Urteil am Montag bestätigte die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Verbot wird Justizminister Marco Buschmann zufolge dadurch nicht automatisch wahrscheinlicher. Quelle: Tagesspiegel
Wie geht es weiter mit der AfD nach dem jüngsten Urteil, dass der Verfassungsschutz sie beobachten darf? Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wanderwitz will einen Antrag für ein Verbotsverfahren einleiten... Quelle: n-tv.de
Für Hamburgs Innensenator Andy Grote bestätigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen, dass von der AfD Gefahren für die Demokratie ausgehen. Wachsamkeit sei notwendig. Quelle: abendblatt.de
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur AfD wird auch in Bayern aufmerksam zur Kenntnis genommen. Der Innenminister zeigt sich erleichtert. Quelle: Augsburger Allgemeine
Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten – Innenministerin Faeser begrüßt das Urteil. Justizminister Buschmann dämpft die Hoffnung auf ein Parteiverbot. Quelle: Spiegel
Das AfD-Urteil ist da: Auch das OVG Münster erlaubt dem Verfassungsschutz, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zu führen. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost •Focus Online •ZEIT Online
Damit bestätigt das Gericht ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Quelle: sueddeutsche.de
Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. In einem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht fällt jetzt ein Urteil. Quelle: Tagesspiegel
Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein, die Partei geht dagegen vor. Nun steht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster an. Quelle: ZEIT Online