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Airbnb & Co: Athen will Online-Untermietgeschäft aus der Grauzone holen

Quelle: euronews (auf Deutsch) - Länge: 02:01s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Airbnb & Co: Athen will Online-Untermietgeschäft aus der Grauzone holen

Wer in Griechenland seine Wohnung zum Beispiel über Airbnb vermietet, soll dafür künftig Steuern zahlen.

Die Regierung verspricht sich nach Medienberichten ( „To Ethnos“) Millionen-Einnahmen.

Schätzungsweise 30.000 Wohnungen, Appartements und Ferienhäuser werden demnach in Griechenland über Plattformen wie Airbnb vermietet.

Trifon Alexiadis, Stellvertretender Finanzminister: “Für diesen Wohnraum wird ein spezielles Register geschaffen.

Wer Immobilien zum Vermieten ins Internet stellt, muss sich eintragen.

Dies ist Teil der Regierungs-Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung, illegalen Handel und Korruption.” Dem Bericht zufolge bedeutet die bisher nicht überwachte private Online-Vermietung für den Staat einen Verlust an Einnahmen in Höhe von 270 Millionen Euro Steuereinnahmen im Jahr.

Künftig sollen schon pro Abschluss bis zu 5 Prozent Abgabe anfallen.

George Tsakiris, Präsident der Griechischen Hoteliers-Kammer: “Das schadet dem Staat, den öffentlichen Einnahmen, den Arbeitsplätzen, dem Wettbewerb, es schafft ein unfaires wirtschaftliches Umfeld, es bedroht die Lebensfähigkeit der griechischen Touristikunternehmen.” Laut Griechischer Hotelierskammer und Resarch der britischen Unternehmensberatung Grant Thornton verlieren griechische Hotels jährlich bis zu 544 Millionen Euro an die Privatvermieter, 15.000 Arbeitsplätze seien bedroht.

Symela Touchtidou Euronews: “Griechenland ist nicht das einzige Land, das versucht, das private Beherbergunggewerbe zu regulieren.

In Italien fordern Hoteleigentümer entsprechende Steuern für einen fairen Wettbewerb.

In Spanien haben die Behörden eine spezielle Website ins Netz gestellt, wo Menschen Wohnungen angeben können, die ohne entsprechende Lizenz und Steuerabgaben untervermietet werden.” In Deutschland haben mehrere Bundesländer gesetzliche Regelungen erlassen, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden sollen.

Diese Landesgesetze ermächtigen die Gemeinden, Gebiete festzulegen, in denen Wohnraumknappheit besteht.

Hans Jörg Schelling #ÖVP zu #Airbnb #Vermietung #Steuern – https://t.co/pv0uFKIdDR oevp pic.twitter.com/ZIOonw8VWB— Meinparlament.at (meinparlament) 11.

Juli 2016 Ein Mieter, der seine Wohnung zum Beispiel durch gewerbliche Nutzung zweckentfremdet, kann vom Vermieter abgemahnt und im Fortsetzungsfall gekündigt werden, da er sich nicht an die vertraglich vereinbarte Nutzung der Wohnung gehalten hat.

Auch in Gemeinden ohne Verordnung über Zweckentfremdung bedarf die berufliche oder gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.

Gegründet im Jahr 2008 in San Francisco, hat Airbnb mehr als eine Million registrierte Unterkünfte im Angebot, in über 190 Ländern.

Die Kundenzahl: Mehr als 25 Millionen Urlauber.

Su mit dpa



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