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Journalisten sollen helfen: Facebook will nicht “Fakebook” bleiben

Quelle: Euronews German - Länge: 00:40s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Journalisten sollen helfen: Facebook will nicht “Fakebook” bleiben

Nach Vorwürfen der Desinformation im US-Wahlkampf hat Facebook Maßnahmen im Kampf gegen erfundene Nachrichten (“fakes”) angekündigt.

Der Internet-Konzern will es seinen Nutzern künftig erleichtern, gefälschte Artikel zu kennzeichnen.

Journalisten der Medien ABC News und Associated Press und die auf Fakten-Kontrolle spezialisierten Website Snopes (“wir erwarten keinen direkten finanziellen Nutzen davon, noch werden wir jemals auf unsere Unabhängigkeit als Fakten-Checker verzichten”) sollen Berichte auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

Als gefälscht identifizierte Berichte würden als “umstritten” gekennzeichnet und rutschten im Nachrichtenangebot nach unten, so Facebook.

RT wuv “Ach so, der #Papst ist anscheind doch kein Anhänger von #Trump.

Gegen diese #Fakes will #Facebook vorgehen https://t.co/5ZMSkuJ3cA“— horak.

Rechtsanwälte (@horakanwalt) 16.

Dezember 2016 Eine Flut gefälschter Nachrichten im Vorfeld der US-Präsidentenwahl Anfang November hatte Facebook herbe Kritik eingebracht.

Unter anderem war fälschlich berichtet worden, Papst Franziskus befürworte die Wahl des schließlich siegreichen Immobilien-Milliardärs Donald Trump.

Bisher hat sich das Unternehmen von Mark Zuckerberg bei der Überprüfung von Beiträgen im Wesentlichen auf Hinweise der eigenen Nutzer verlassen.

Auf diese Weise kritisierte Artikel wurden von Facebook-Angestellten daraufhin überprüft, ob sie den Mitgliedsbestimmungen des Netzwerks entsprechen.

Ich finde Facebook toll.

:) Denn man erkennt die Intelligenz mancher Menschen daran, wenn sie immer wieder Fakes teilen.

:)— Ralf Duyster (@Ralf_Duyster) 6.

Dezember 2016 ZEITUNGSENTEN, VERLEUMDIUNG, BETRUG Im journalistischen Ehrenkodex ist die Verpflichtung zur Wahrheit und die besondere Sorgfalt zur Vermeidung falscher oder irreführender Meldungen (“Zeitungsenten”) allgemein anerkannt.

Dazu gehört auch die Pflicht, Falschmeldungen zu korrigieren, beispielsweise durch Veröffentlichung einer Berichtigung oder Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe der Publikation.

Falschmeldungen an sich sind zwar nicht strafbar, wohl aber Verleumdung oder Betrug.

Sigrid Ulrich mit Reuters



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