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Britisches Oberhaus billigt Brexit-Gesetz ohne Änderungen

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Video: Britisches Oberhaus billigt Brexit-Gesetz ohne Änderungen

Das britische Oberhaus hat das sogenannte Brexit-Gesetz abgesegnet, ohne die Änderungen, die es zuletzt selbst gefordert hatte.

Das “House of Lords” hatte den Entwurf mit zwei Ergänzungsforderungen zurück an das Unterhaus geschickt: Ein Bleiberecht für EU-Ausländer nach dem Brexit sowie ein abschließendes Votum für das Parlament zum Ergebnis der Brexit-Verhandlungen.

Das Unterhaus votierte jedoch erneut gegen beide Forderungen.

Das Oberhaus ließ das Gesetz daraufhin am Montagabend ohne Änderungen passieren.

Grund ist der sogenannte Parliament Act von 1911, der das Veto der Lords und die Möglichkeit, Gesetzentwürfe des Unterhauses zu blockieren, deutlich einschränkte.

Damit kann die Regierung von Premierministerin Theresa May nun jederzeit den Austrittsprozess aus der EU auslösen und die Brexit-Verhandlungen führen.

Den Regionalregierungen und -parlamenten stößt das auf, sie fühlen sich von London übergangen.

Die Erste Ministerin Schottlands, Nicola Sturgeon, kündigte noch vor der Billigung des Brexit-Gesetzes ein neues Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands an.

May äußerte sich verärgert über die Ankündigung aus Schottland: “Den Tunnelblick, den die schottische Nationalpartei an den Tag legt, ist höchst bedauerlich.

Für Schottland bedeutet das Teilung und mehr Unsicherheit.

Und das alles zu einer Zeit, wenn die Mehrheit der schottischen Bevölkerung kein zweites Unabhängigkeitsreferendum will.

Statt der politischen Spiele mit der Zukunft unseres Landes sollte sich die schottische Regierung auf verantwortungsvolle Regierungsführung und öffentliche Dienstleistungen für die schottische Bevölkerung konzentrieren.” Rund 21.000 EU-Regeln und -Gesetze müssen für den Brexit neu geregelt werden.

Ein heikler Verhandlungspunkt sind die Rechte der rund drei Millionen EU-Ausländer in Großbritannien.

Bis zum Herbst 2018 sollen die Brexit-Verhandlungen abgeschlossen sein, der Austritt erfolgt dann 2019.

So sieht es die Austrittsklausel des Vertrags von Lissabon vor.



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