Im juristischen Tauziehen um mehrere Hinrichtungen hat der US-Bundesstaat Arkansas einen Teilsieg errungen.
Ein Bundesberufungsgericht kippte am Montag einen von einer Bundesrichterin verhÀngten Stopp von acht bis Ende April angesetzten Exekutionen.
Allerdings blockierte der Oberste Gerichtshof des Staates nahezu zeitgleich in einem separaten Verfahren zwei der Hinrichtungen, die fĂŒr den Abend geplant waren.
Der Staat legte im Fall eines der MĂ€nner Einspruch ein und wollte an der Exekution festhalten.
Das Schicksal der zum Tode Verurteilten blieb zunÀchst unklar.
The Arkansas Supreme Court blocked the executions of two men who were scheduled to die tonight by lethal injection https://t.co/5SpkoX0q8s pic.twitter.com/r5eAGLiu4zâ The Root (@TheRoot) April 18, 2017 JUST IN: Arkansas Supreme Court halts executions of two men originally scheduled to be put to death Monday night https://t.co/AVl9d65qLn pic.twitter.com/8xbAR4ILzXâ NBC News (@NBCNews) April 17, 2017 Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht das fĂŒr Giftinjektionen verwendete umstrittene BetĂ€ubungsmittel Midazolam, dessen Haltbarkeit Ende April ablĂ€uft.
Zudem gibt es Nachschubprobleme fĂŒr Midazolam.
Viele Pharmakonzerne weigern sich aus ethischen Motiven oder ImagegrĂŒnden zunehmend, Wirkstoffe fĂŒr Giftinjektionen zu liefern.
In der EuropĂ€ischen Union gilt ein Exportverbot fĂŒr Produkte, die fĂŒr Hinrichtungen oder Folter verwendet werden können.
In der Vergangenheit gab es beim Einsatz von Midazolam Berichte ĂŒber qualvolle Tode.
2015 erneuerte das höchste US-Gericht jedoch die Erlaubnis zur Beimischung der Substanz.
Der Gebrauch von Midazolam verstoĂe nicht gegen die US-Verfassung, die Grausamkeiten und das ZufĂŒgen starker Schmerzen untersagt.