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Streit um Schulweg: Wer zahlt für die Fahrt zum Unterricht?

Quelle: DPA - Länge: 01:25s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Streit um Schulweg: Wer zahlt für die Fahrt zum Unterricht?

Marktschorgast, 19.02.19: Marc ist auf dem Weg zur Schule.

Der 13-Jährige kommt aus Marktschorgast, tief in Oberfranken.

Um zu seiner Schule im Nachbarort zu gelangen, muss er zur Bushaltestelle laufen - über eine kurvige Landstraße mit Tempo 80.

Marc findet das viel zu gefährlich.

O-Ton Marc Landendörfer, Schüler «Also hier ist halt keine Beleuchtung und es gibt halt keinen Gehweg.

Und die Autos fahren dann halt immer so schnell.» Sein Stiefvater Günter Landendörfer fordert, dass das Landratsamt Kulmbach Marc das ganze Schuljahr über eine Taxifahrt am Tag bezahlt.

O-Ton Günter Landendörfer, Stiefvater «Wir fordern eine durchgehende Beförderung, also ganzjährig und zwar entweder früh oder Nachmittag.

Wir haben ja kein Problem damit, dass wir ihn fahren, wenn wir ein Auto da haben.» Doch die Landendörfers arbeiten im Schichtdienst, können den Sohn also nur am Morgen bringen oder am Nachmittag abholen.

Also bleibt nur ein Ausweg.

O-Ton Günter Landendörfer, Stiefvater «Mit dem Taxi es geht im Moment nicht anders.

Also Busse fahren ja hier nicht.» Die Beförderung von Schülern ist gesetzlich geregelt.

Sie ist in Bayern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 Aufgabe der kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises.

Die müssen den Transport dann übernehmen, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und es nicht zumutbar ist, den Weg auf andere Weise zurückzulegen.

Bei einem Ortstermin in Marktschorgast wollen sich die Richter aus München jetzt ein eigenes Bild von der Situation machen.



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