Köln/Berlin, 26.02.19: Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als «Prüffall» bezeichnen.
Das Verwaltungsgericht Köln gab einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte.
Dies habe «einen stigmatisierenden Charakter», hatte ein Parteisprecher gesagt.
Die Öffentlichkeit darf erst informiert werden, wenn der Verdachtsfall vorliegt.
AfD-Chef und Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland fordert von den Verantwortlichen in der Regierung und beim Verfassungschutz: O-Ton Alexander Gauland, AfD-Chef und Fraktionsvorsitzender «Dafür zu sorgen, dass das Amt so geführt wird, dass es verfassungskonform handelt, so wie es das Gericht anmahnt.
Nicht das am Ende der Verfassungschutz ein Fall für den Verfassungsschutz wird.
Das wollen wir nicht als Rechtsstaatspartei.» Der Bezeichnung «Prüffall» komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit.
Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei «rechtswidrig und auch unverhältnismäßig».