München, 10.02.20:Gesichtserkennung ist und bleibt ein heißes Eisen.
Dabei werden heute schon Hunderte Kriminalfälle in Deutschland per Algorithmus geklärt, der Gesichter erkennt - Tendenz weiter steigend.
Nach Ansicht des bayerischen Landeskriminalamtes - das sich in Sachen polizeiliche Gesichtserkennung in einer Vorreiterrolle sieht - könnte die Zahl der Erfolgsfälle noch viel höher liegen, wenn die bisherigen Möglichkeiten konsequenter ausgeschöpft würden - ganz unabhängig davon, was man in Zukunft dürfe oder machen könne.
Dank besserer Technik kam die Polizei in Bayern 2019 per Gesichtserkennungsprogramm mehr als doppelt so vielen Straftätern auf die Schliche wie im Jahr davor.
Insgesamt 387 Täter wurden nach LKA-Angaben im vergangenen Jahr auf diese Art und Weise identifiziert.
Seit zwölf Jahren nutzt das LKA schon die Möglichkeit, Bildmaterial, auf dem unbekannte mutmaßliche Täter zu sehen sind, mit Fotos aus einer Straftäter-Datenbank des BKA abzugleichen.
Der Algorithmus misst dabei beispielsweise und unter anderem die Abstände zwischen Nase und Mund und filtert so die Menschen aus der Datenbank heraus, bei denen es sich um den Gesuchten handeln könnte.
Gesichtsexperten gleichen die Bilder dann noch einmal ab, um auf Nummer sicher zu gehen.
Dennoch: Es entspricht aus gutem Grund der ständigen Rechtsprechung, dass etwas wie eine flächendeckende, anlassfreie Massendatenerhebung als schwerwiegender Eingriff betrachtet wird, der im Widerspruch zu unserer Werteordnung steht.
Es dürfe nicht sein, dass «jeder, der an einer Kamera vorbeiläuft, sich kontrolliert fühlt und auch kontrolliert fühlen muss», wird betont.