Berlin, 18.02.20: Wegen des sich immer stärker ausbreitenden Coronavirus wird in Deutschland das öffentliche Leben noch weiter eingeschränkt.
Ab Mittwoch gelten in einigen Bundesländern verkürzte Öffnungszeiten bis 15.00 Uhr oder bis 18 Uhr für Speiselokale.
Um die Infektionsketten zu unterbrechen wird auch für den Aufenthalt im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Meter dringend empfohlen.
Für Dienstleister wie Friseure gilt ab sofort ein verpflichtender Mindestabstand zwischen den Kunden von 1,5 Meter, in Wartebereichen dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aufhalten.
Für Hotels und Pensionen sind touristische Übernachtungen untersagt und für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gibt es Besuchsverbote in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern.
Medizinstudenten sollen zudem im gesamten Gesundheitswesen, auch in bestimmten Krankenhäusern und in Gesundheitsämtern tätig werden.
Alle nicht medizinisch notwendigen Operationen sollen verschoben werden.
Da in den kommenden Tagen und Wochen mit steigenden Fallzahlen und damit nicht mit einer Entspannung der Situation gerechnet werden kann, konzentrieren sich die Krisenstäbe in den Bundesländern sowohl auf die Sicherung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs als auch bei medizinischen Hilfsmitteln.
Alle Menschen sind aufgerufen, auf Hamsterkäufe und unnötige Bargeldabhebungen zu verzichten.
Mit Blick auf die nahenden Osterfeiertage samt Ferien sind die Bundesbürger aufgerufen, auf Reisen zu verzichten.
Ostern solle in diesem Jahr zu Hause verbracht werden.