Berlin, 01.04.20: Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Instagram bekommen mehr Rechte - etwa wenn sie massiv attackiert werden.
Dafür hat das Kabinett am Mittwoch eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschlossen.
Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Beschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.
Die Netzwerke sollen Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig nicht nur löschen, sondern auch beim Bundeskriminalamt melden.
Außerdem sollen in Zukunft die Meldewege für jeden einfach zu bedienen sein - und zwar direkt von dem Post aus, der gemeldet werden soll.
Nicht alle gemeldeten Beiträge werden gelöscht - umgekehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden.
In beiden Fällen sollen Nutzer künftig vom Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können.
Und auch vor Gericht soll es einfacher werden.
Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.