Berlin, 30.04.20.
In der Corona-Krise wollen Bund und Länder wieder Gottesdienstbesuche erlauben - allerdings müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Das haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz vereinbart.
Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis möglich sein.
Vorgeschrieben ist dabei unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen und Hygienevorkehrungen.
Für Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen galt in der Corona-Krise ab Mitte März ein Versammlungsverbot.
Einzelne Länder haben dies aber bereits gelockert oder dies angekündigt.