Berlin/Potsdam, 19.06.20: Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt.
Wie das Gericht erklärte, kann Kalbitz damit seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben.
Der 47-jährige Kalbitz war bis zur Annullierung seiner Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand Landesparteichef und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag.
Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt.
Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» und bei den Republikanern nicht angegeben habe.
Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht Mitglied «Heimattreuen Deutschen Jugend» gewesen.