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Trotz Corona: Urlaub darf nicht zurückgenommen werden

Quelle: Wirtschaft - Freshclip GmbH - Länge: 01:18s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Trotz Corona: Urlaub darf nicht zurückgenommen werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun in einem Fall, der besonders deutlich machte, dass ein bereits genehmigter Urlaub vom Arbeitgeber nicht zurückgenommen werden muss, auch wenn die geschmiedeten Pläne wegen Corona abgesagt wurden.



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