Berlin, 14.12.20: Das öffentliche und private Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie zum zweiten Mal in diesem Jahr drastisch heruntergefahren.
Ab Mittwoch und bis mindestens zum 10.
Januar gelten strenge Kontaktbeschränkungen und das auch zum Jahreswechsel.
An Silvester und Neujahr gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot - nach einem Beschluss von Bund und Ländern wird zudem der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.
Somit gilt kein genelleres Böllerverbot, vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird aber dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Auch das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt.
An Silvester dürfen sich zudem maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen, Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
Der Jahreswechsel wird dieses Jahr somit ruhig und beschaulich.