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Chefankläger: Haftbefehl gegen Putin ist lebenslang gültig

Augsburger Allgemeine
20.03.2023


Chefankläger: Haftbefehl gegen Putin ist lebenslang gültig"Es gibt keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen", sagt Chefankläger Karim Khan. Der Haftbefehl wird Putin für den Rest seines Lebens anhängen.
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