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Europäischer Gerichtshof: EuGH bestätigt Einschränkung bei Schutz von Ukraine-Vertriebenen

ZEIT Online
19.12.2024


Ausländer mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine haben keinen Anspruch auf Schutz in der EU. Die Kläger stammten aus Algerien, Nigeria, Pakistan und der Türkei.
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