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Bundesverfassungsgericht urteilt: Einsatz von Späh-Software wird eingeschränkt

Augsburger Allgemeine
07.08.2025 ()


Bundesverfassungsgericht urteilt: Einsatz von Späh-Software wird eingeschränktDas Bundesverfassungsgericht beschneidet die Möglichkeiten, mit Staatstrojanern die digitale Kommunikation von mutmaßlichen Verbrechern zu überwachen. Für welche Tatbestände diese Fahndungstechnik erhalten bleibt.
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