15.03.2023
Wegen des Verstoßes gegen Russlandsanktionen hat das Amtsgericht Kiel Strafbefehl gegen einen Verantwortlichen eines schleswig-holsteinischen Unternehmens verhängt. Es habe hinreichender Tatverdacht des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz bestanden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit und bestätigte einen Bericht des Südwestrundfunks. Der rechtskräftige Strafbefehl umfasse eine Geldstrafe von 18.000 Euro gegen den Verantwortlichen der Firma „sowie die Einziehung des aus der Tat erlangten Vermögens gegen das Unternehmen“. Dabei gehe es um eine Summe von rund 1,3 Millionen Euro. |