26.03.2023
Die Gewerkschaft Verdi darf den Elbtunnel am Montag doch nicht bestreiken. Das Landesarbeitsgericht Hamburg habe am Sonntag entschieden, dass die Gewerkschaft eine Notdienstvereinbarung vorlegen müsse, nach der ein normaler Betrieb des Tunnels möglich ist, sagte der für die Autobahn GmbH zuständige Verdi-Vertreter Domenico Perroni der Deutschen Presse-Agentur. Wären nicht zeitgleich so viele weitere Warnstreiks, etwa bei der Bahn oder am Flughafen, hätte das Gericht wohl anders geurteilt, meinte er. Die Entscheidung sei nicht mehr anfechtbar. |