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Berlin: Gericht weist Eilantrag gegen das Gendern in Schulen zurück

Berliner Morgenpost
28.03.2023


Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eileintrag eines Vaters zweier Gymnasiastinnen gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht am Montag. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein.
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