Justiz: Urteil gegen Bestatter: Staatsanwaltschaft geht in Berufung |
23.05.2023
Die Rostocker Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil gegen einen Bestatter wegen gewerbsmäßigen Betruges eingelegt. Das Amtsgericht hatte den Mann in der vorigen Woche zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt - und bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Rechtsmittelfrist endet am Dienstag um 24.00 Uhr. Von der Gegenseite ging bis zum Nachmittag noch kein Antrag ein. |
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