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Klage von Die Partei: Großspende für Berliner CDU war laut Gericht zulässig

ZEIT Online
30.09.2025 ()


Klage von Die Partei: Großspende für Berliner CDU war laut Gericht zulässigEine Spende in Höhe von 800.000 Euro an die Berliner CDU war von dem Parteiengesetz gedeckt, urteilte ein Gericht. Dagegen geklagt hatte die Satirepartei Die Partei.
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