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Einigung bei Notbremse: Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 00:51s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Einigung bei Notbremse: Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr

Berlin, 19.04.21: Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant.

Das teilten Teilnehmer der Beratungen der Regierungskoalition am Montag auf Anfrage mit.

Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben.

Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.

Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren außerdem weiterhin möglich sein.

Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen.

Ziel dabei ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100 000 Einwohner liegt, dann sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.



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