Wegen unzulässiger Nutzung von Liedtexten: Tech-Riese unterliegt vor Gericht
12.11.2025 ()
Im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und OpenAI muss das US-Unternehmen vor dem Landgericht München eine herbe Niederlage einstecken.
Wegen Baustellen verlor Velohändler Thomas Ammann seit 2024 100’000 Franken Umsatz. Eine Entschädigung gab es nicht. Jetzt geht er vor Gericht. Basler Zeitung - Welt
Gegen die Zahlung von Schmiergeld soll die Angestellte einen Soldaten bei der Zulassung bevorzugt haben. Die Frau bestreitet die Unterstellung. Wie der Prozess... Augsburger Allgemeine - DeutschlandAuch berichtet bei •Basler Zeitung
Das Landgericht München urteilt gegen OpenAI: ChatGPT darf urheberrechtlich geschützte Liedtexte nicht speichern oder ausgeben. Die Gema setzt sich damit in... n-tv.de - Wirtschaft
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