 23.03.2023
Die Neubesetzung der Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl wird per Gesetz geregelt. Es sieht vor, dass Bürgermeister und Stadträte von den Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten bei der Wahlwiederholung am 12. Februar geändert haben. Geregelt wird auch, dass Bürgermeister und Stadträte, die aus dem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 in voller Höhe ihre bisherigen Bezüge erhalten. Bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag stimmten CDU, SPD, Grüne und Linke für die gesetzliche Regelung, die AfD stimmte dagegen. |