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Landgericht Paderborn: Sicherungsverwahrung für „Horrorhaus“-Täter? Prozess

abendblatt.de
08.11.2023


Als er 2018 im „Horrorhaus“-Prozess verurteilt wurde, weil er zwei Frauen misshandelte und sterben ließ, galt er als vermindert schuldfähig. Dies erwies sich später als Fehleinschätzung. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Täter nach seiner Haft frei kommt.
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