Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt
16.04.2024 ()
Im Streit über Kritik an der Bundesregierung hat sich der ehemalige „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt mit einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Reichelt hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts Berlin gewendet, durch die ihm eine kritische Äußerung über die Bundesregierung untersagt wurde. Die Entscheidung des Kammergerichts verletze Reichelt in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Sie verfehle den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter als Meinungsäußerung. Der Staat habe grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Der Fall wird an das Kammergericht zurückverwiesen und muss dort neu verhandelt werden.