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Mutmaßliche Tierquälerei: Behörde prüft „sehr, sehr starke Maßnahme“ gegen Betriebsinhaber

Augsburger Allgemeine
30.04.2025 ()


Mutmaßliche Tierquälerei: Behörde prüft „sehr, sehr starke Maßnahme“ gegen BetriebsinhaberEin Verbot, Tiere zu halten, greift in die Berufsfreiheit ein – Behörden verhängen diese Strafe daher nur selten. In einem Fall in Bad Grönenbach könnte es nun aber dazu kommen.
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