Neuregelung zum 1. Juni: Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich
01.06.2025 ()
Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf Mutterschutzleistungen gab es bislang trotzdem nicht. Das ändert sich nun für bestimmte Fälle.
Jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Bisher gab es oft nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen. Mit dem 1. Juni... Spiegel - Top