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Doppelt so hohe Kosten: BGH bei „gewinnbringender“ Untervermietung skeptisch

Tagesspiegel
24.09.2025 ()


Ein Mieter verlangt mehr als doppelt so viel Untermiete, wie er selbst zahlt. Der BGH prüft, ob das zulässig ist - und sieht dabei grundlegenden Klärungsbedarf.
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