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Im Stadium oder auf dem Indoor-Spielplatz: Wo man schwitzt, darf Mitgebrachtes getrunken werden

Tagesspiegel
01.10.2025 ()


Unser Autor klärt auf, was Veranstalter ihren Kunden in puncto Verpflegung vorschreiben dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale rechnen.
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