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Whistleblower: Wer eine Meldung falsch adressiert, riskiert seinen Kündigungsschutz

wiwo.de
06.05.2025 ()


Whistleblower: Wer eine Meldung falsch adressiert, riskiert seinen KündigungsschutzEin richtungsweisendes Urteil zum Kündigungsschutz für Hinweisgeber stellt nun klar, wann Whistleblower vor Kündigungen geschützt sind – und wann nicht.
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