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Einsatz von Staatstrojanern: Schwerer Eingriff nur bei schweren Straftaten

sueddeutsche.de
07.08.2025 ()


Einsatz von Staatstrojanern: Schwerer Eingriff nur bei schweren StraftatenPolizeiliche Späh-Software ist umstritten – das Bundesverfassungsgericht billigt ihren Einsatz trotzdem. Allerdings nur in engen Grenzen.
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