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Migration: Bundesverfassungsgericht rügt Polizeipraxis bei Abschiebung

sueddeutsche.de
20.11.2025 ()


Migration: Bundesverfassungsgericht rügt Polizeipraxis bei AbschiebungDie Polizei darf ein Zimmer einer Flüchtlingsunterkunft bei einer geplanten Abschiebung nur dann durchsuchen, wenn dies zuvor ein Richter erlaubt hat. Es geht vor allem um den Unterschied zwischen „betreten“ und „durchsuchen“.
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