CPI Europe gibt die Ergebnisse des Rückkaufangebots für die Unternehmensanleihe mit Fälligkeit 2027 (ISIN XS2243564478) bekannt und erhöht den Annahmebetrag auf €129,6 Millionen Gesamtnennwert.
12.06.2025 ()
EQS-News: CPI Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme
CPI Europe gibt die Ergebnisse des Rückkaufangebots für die Unternehmensanleihe mit Fälligkeit 2027 (ISIN XS2243564478) bekannt und erhöht den Annahmebetrag auf €129,6 Millionen Gesamtnennwert.
12.06.2025 / 10:00 CET/CEST
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Wien, 12. Juni 2025*CPI Europe gibt die Ergebnisse des Rückkaufangebots für die Unternehmensanleihe mit Fälligkeit 2027 (ISIN XS2243564478) bekannt und erhöht den Annahmebetrag* *auf €129,6 Millionen Gesamtnennwert.*Am 30. Mai 2025 veröffentlichte die CPI Europe AG (die „*Gesellschaft*” oder „*CPI Europe*“) ein Rückkaufangebot an die Inhaber der ausständigen Unternehmensanleihe mit Fälligkeit 2027 (ISIN XS2243564478) (die „*Anleihe*“ oder „*Schuldverschreibungen*“). Bis zum Ablauf des Angebots am 10. Juni 2025 um 16:00 Uhr (Londoner Zeit) gaben die Anleiheinhaber Angebote in Höhe von €144,4 Millionen der derzeit ausstehenden 2,500% nicht nachrangigen unbesicherten Unternehmensanleihe in Höhe von €237,8 Millionen an die Gesellschaft ab.
Aufgrund des starken Engagements der Anleiheinhaber während des gesamten Angebotsprozesses hat die CPI Europe beschlossen, den maximalen Annahmebetrag von €100,0 Millionen auf €129,6 Millionen zu erhöhen, um das Fälligkeitsprofil ihrer Schulden weiter zu optimieren. Das ausstehende Nominale der Anleihe reduziert sich daher auf €108,2 Millionen.
Der gesamte Annahmebetrag wird zu einem Mindestkaufpreis von 96,0% abgerechnet.Die Abwicklung der Angebote zuzüglich der angefallenen Zinszahlungen wird am oder um den 13. Juni 2025 aus dem verfügbaren Cashbestand erfolgen.*Disclaimer*
Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum gelesen werden. Gemäß dieser Bekanntmachung wird kein Angebot oder keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gemacht. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung oder des Angebots kommen, werden von der Gesellschaft, den Dealer Managern und dem Tender Agent aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Sollten Sie Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder des Tender Offer Memorandum oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, wird Ihnen empfohlen, sich unverzüglich von Ihrem Makler, Bankmanager, Anwalt, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater beraten zu lassen, auch im Hinblick auf etwaige steuerliche Konsequenzen.*Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:*