Die Varadia SE wird in der kommenden Hauptversammlung der Advanced Blockchain AG (ABAG) erneut die Durchführung einer Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG beantragen. Ein entsprechender Antrag war bereits in der Hauptversammlung am 20. Oktober 2025 gestellt worden, die jedoch ohne Abstimmungen abgebrochen wurde.
Nach Auffassung der Varadia SE besteht weiterhin erheblicher Aufklärungsbedarf im Hinblick auf das Verhalten von Vorstand und Aufsichtsrat der ABAG bei der Aufstellung, Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024. Anlass hierfür sind nach Ansicht der Varadia SE Umstände, die den Verdacht begründen könnten, dass es in diesem Zusammenhang zu Unredlichkeiten oder Verletzungen gesetzlicher Vorschriften gekommen sein könnte.
Der Abschlussprüfer hatte dem Jahresabschluss der ABAG nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat wurde hinsichtlich der für die Gesellschaft wesentlichen Bilanzposition „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ von rund 10 Mio. Euro nicht erteilt.
Die geforderte Sonderprüfung soll dazu beitragen, die Hintergründe der eingeschränkten Testierung und das Vorgehen von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu untersuchen und transparent zu machen und damit das Vertrauen der Aktionäre in eine sorgfältige und ordnungsgemäße Unternehmensführung zu stärken.
Der bereits in der vergangenen Hauptversammlung gestellte Sonderprüfungsantrag sowie die Gegenanträge der Varadia SE sind im Newsroom auf www.varadia.de abrufbar.
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06.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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