SdK ruft Anleiheinhaber der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
11.11.2025 ()
Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
11.11.2025 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
--------------------
*SdK ruft Anleiheinhaber der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf*
Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat am 31.10.2025 bekannt gegeben, dass für die beiden Anleihen 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5 / WKN: A2AAVM) und 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH3 / WKN: A2E4PH) mit einem Gesamtvolumen von 28 Mio. Euro eine Restrukturierung, z.B. durch eine Verlängerung der Laufzeiten sowie Senkung der Verzinsung und einer möglichen erfolgsabhängigen endfälligen Zinszahlung, geprüft werde. Die Gesellschaft beabsichtigt daher, zeitnah jeweils eine Abstimmung ohne Versammlung einzuberufen.
Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hatte die Emissionserlöse zur Finanzierung von Studienförderungen verwendet. Im Gegenzug leisten die geförderten Studenten nach Abschluss ihres Studiums für einen befristeten Zeitraum einkommensabhängige Zahlungen an die Emittentin. Hintergrund des nun angekündigten Restrukturierungsbedarfs sei, dass die Emittentin im 3. Quartal 2025 unerwartet relevante Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Rückzahlungen der geförderten Studenten festgestellt hat. Die Überprüfung des für die entsprechenden Prognosen eingesetzten digitalen Tools ergab einen Modellierungsfehler in den zugrunde gelegten Annahmen und der Berechnungsmechanik hinsichtlich der Dauer der einkommensabhängigen Zahlungen. Bezogen auf den mittel- und langfristigen Prognosehorizont würden sich deutlich niedrigere erwartete Rückflüsse im Vergleich zu den bisherigen Annahmen ergeben. Absolut betrachtet reduzieren sich die erwarteten Gesamtrückzahlungen von rund 122 Mio. Euro auf rund 110 Mio. Euro. Daher sei derzeit nicht sichergestellt, dass die Refinanzierung von Tilgung und Verzinsung der in den Jahren 2026 und 2027 fälligen Anleihen realisiert werden kann. Der langfristig voraussichtlich ungedeckte Betrag in Höhe von ca. 9,5 Mio. Euro sei unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen nur schwierig durch neue Investoren oder Banken refinanzierbar.
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) bedarf es zunächst einer Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes, bevor die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und/oder einer Zinsstundung zustimmen können. Ferner stellt sich die Frage nach der Haftung für den zugrundeliegenden Modellierungsfehler. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in den Abstimmungen ohne Versammlung sowie möglichen weiteren Abstimmungen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/studienfonds* *für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter [email protected] oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 11.11.2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: [email protected]
Pressekontakt:
Dr. Marc Liebscher
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: [email protected] --------------------
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Originalinhalt anzeigen: EQS News