Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Warburg Pincus an Aktionäre der PSI Software SE beginnt
17.11.2025 ()
Zest Bidco GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Warburg Pincus an Aktionäre der PSI Software SE beginnt
17.11.2025 / 12:24 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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*Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von*
*Warburg Pincus an Aktionäre der PSI Software SE beginnt*
· Angebotspreis von EUR 45,00 entspricht einer hochattraktiven Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober 2025 sowie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025.
· Annahmefrist beginnt heute und endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Abwicklung der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet.
· Vorstand und Aufsichtsrat von PSI begrüßen das Angebot und beabsichtigen den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
· Warburg Pincus beabsichtigt, PSI nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben.Berlin, 17. November 2025. Nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("*BaFin*") hat die Zest Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "*Warburg Pincus*") am heutigen Tag die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("*Angebot*") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("*PSI*", ISIN: DE000A0Z1JH9) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 45,00 je PSI Aktie ("*Angebotspreis*") veröffentlicht.
Ab heute können PSI-Aktionäre das Angebot annehmen und ihre Aktien zum Angebotspreis andienen. Die Annahmefrist endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Einzelheiten der Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. PSI-Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über die von ihrer Depotbank gesetzten Fristen zu informieren, die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können.
Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Der Angebotspreis impliziert eine Unternehmensbewertung für PSI von ca. EUR 702 Millionen. Der Angebotspreis entspricht einer hochattraktiven Prämie von 62,6% auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und einer Prämie von 83,7% auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025.
Der Entscheidung zur Abgabe des Angebots ging ein hochkompetitives und transparentes Auktionsverfahren voraus. Die Bieterin konnte sich dabei gegen mehrere interessierte Parteien durchsetzen. Der Angebotspreis spiegelt daher bereits einen wesentlichen Teil des zukünftigen Wertpotentials von PSI außerhalb des Kapitalmarkts wider.
Der Vorstand und Aufsichtsrat von PSI begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den PSI-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting.
Warburg Pincus benötigt für die Finanzierung des Angebots sowie der Erreichung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Deshalb hat sich Warburg Pincus in der Investmentvereinbarung verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abwicklung des Angebots keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit PSI abzuschließen.
Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://offer-power.com.
*Über Warburg Pincus*
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.
Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PSI Software SE dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der PSI Software SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
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