 01.06.2023
Eltern können in Brandenburg für ihr Kind in einer Kita kein erbsenfreies Mittagessen gesetzlich beanspruchen - das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden. Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien der Kinder seien zwar in einer Kita zu berücksichtigen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine erbsenfreie Sonderkost sei aber nicht möglich, weil es keine lebensmittelrechtliche Kennzeichnungspflicht für Erbsen gebe. Der beauftragte Caterer könne nicht mit Sicherheit gewährleisten, dass alle Mahlzeiten vollständig erbsenfrei seien - Erbsen würden bei der Herstellung vieler Gerichte als Zusatzstoff oder Aroma verwendet. |