14.08.2023
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass das Land zur Durchsetzung der Schulpflicht Zwangsmittel gegen Eltern verhängen darf (Az. 9 A 174/22, 9 A 53/23, 9 A 57/23, 9 A 98/23 und 9 A 130/23). In den ähnlich gelagerten Fällen hätten betroffene Eltern gegen die Verpflichtung geklagt, ihre Kind an einer Schule anzumelden oder für die Teilnahme am Unterricht zu sorgen, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit. In den meisten Fällen drohten die Behörden Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro bis 800 Euro an oder setzten es zur Zahlung fest. |