Gesetzesänderung: Anspruch auf Mutterschutz nach Fehlgeburt tritt in Kraft
01.06.2025 ()
Schwangere können künftig bei Fehlgeburten ab der 13. Woche in Mutterschutz gehen. Bundesfrauenministerin Karin Prien spricht von einer "wichtigen Errungenschaft".
Jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Bisher gab es oft nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen. Mit dem 1. Juni... Spiegel - Top